Regionalparks

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Bauen und dann ? Landschaft gestalten im stadtnahen Raum

Die laufende Erweiterung und Verdichtung der Siedlungsgebiete betrifft Berlin und die angrenzenden Kommunen gleichermaßen. Landschaft und sogenannte Schutzgüter werden beeinträchtigt oder gehen verloren. Dies zieht einen erhöhten Bedarf an Kompensationsmaßnahmen nach sich, denn ein unverzichtbarer Teil der Planungen und Umsetzung von Bauvorhaben ist der Ausgleich oder Ersatz von verursachten Beeinträchtigungen laut Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). 

Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der „Normal-Landschaft“ greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft.

Gerade in den verdichteten Räumen stellt es mitunter eine Herausforderung dar, passenden Ausgleich oder Ersatz auf verfügbaren Flächen zu leisten, da diese vorwiegend schutzgutbezogen und möglichst im räumlichen Zusammenhang mit den Eingriffen stattfinden sollen. Auch kommunale Bauleitplanungen verzögern sich, wenn geeignete Ausgleichsmaßnahmen fehlen.

Diesbezüglich ist es nicht selbstverständlich, die Ländergrenze zu überschreiten, denn die Länder Brandenburg und Berlin haben unterschiedliche rechtliche und verwaltungstechnische Voraussetzungen. Aber Landschaft macht nicht vor einer Ländergrenze halt, derartige Maßnahmen können in und von den Regionalparks hervorragend genutzt werden für die Landschaftsgestaltung.

Im Masterplan Grün Berlin-Brandenburg ist der länderübergreifende teilräumliche Zusammenhang in den Regionalparks hergeleitet und begründet, dies bildet die Grundlage für den Austausch von Kompensation.

Mit Unterstützung des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg e.V. und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Dachverband ein Gutachten zur „Machbarkeit länderübergreifender Kompensation in den stadtnahen Räumen Berlin-Brandenburg“ in Auftrag gegeben an bgmr Landschaftsarchitekten GmbH in Berlin. Das Ergebnisgutachten ist ein erster Schritt zur Klärung der Frage, welche Anforderungen für den „Austausch“ von Kompensationsmaßnahmen im stadtnahen Raum entstehen. Das Dokument ist auf der rechten Seite als pdf abrufbar.

In der Folge wurden und werden vom Dachverband parallel weitere Vorhaben bearbeitet (die Arbeitsergebnisse und Berichte sind z.T. unter „Ergebnisberichte“ abrufbar):

  • Aufbau einer Organisationsstruktur für das Management länderübergreifender Kompensation | Fokus auf das Thema Artenschutz (finanziert über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) 
  • Prüfung der Umsetzbarkeit anhand von zwei realen Maßnahmen
  • Erstellung von zwei beispielhaften Ausgleichskonzeptionen für die RPs Mittlere Havel – Havelseen und Barnimer Feldmark. Auftragnehmer ist bgmr Landschaftsarchitekten GmbH (beide Projekte gefördert über die Gemeinsame Landesplanungsabteilung B-BB und kofinanziert vom KNF e.V.)

Das Thema wird weiterhin sowohl vom Dachverband als auch auf Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Kompensationsmanagement Berlin) prozessorientiert bearbeitet und Schritt für Schritt aktualisiert. 

Ansprechpartner

Dachverband der Regionalparks in Brandenburg und Berlin e.V.

Sibylle Lösch
Tel.: +49 (0)33394 536 0
Mail: s.loesch@regionalpark.de

Ergebnisberichte

Gutachten zur Machbarkeit der länderübergreifenden Kompensation (2022):

Prüfung der Umsetzbarkeit anhand von zwei Maßnahmen (2024):

Handreichung zum Artenschutz in der länderübergreifenden Kompensation :

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Foto: pixabay