Regionalparks

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Bauen und dann ? Landschaft gestalten im stadtnahen Raum

Die laufende Erweiterung und Verdichtung der Siedlungsgebiete betrifft Berlin und die angrenzenden Kommunen gleichermaßen. Landschaft und sogenannte Schutzgüter werden beeinträchtigt oder gehen verloren. Dies zieht einen erhöhten Bedarf an Kompensationsmaßnahmen nach sich, denn ein unverzichtbarer Teil der Planungen und Umsetzung von Bauvorhaben ist der Ausgleich oder Ersatz von verursachten Beeinträchtigungen laut Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). 

Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der „Normal-Landschaft“ greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft.

Gerade in den verdichteten Räumen stellt es mitunter eine Herausforderung dar, passenden Ausgleich oder Ersatz auf verfügbaren Flächen zu leisten, da diese vorwiegend schutzgutbezogen und möglichst im räumlichen Zusammenhang mit den Eingriffen stattfinden sollen. Auch kommunale Bauleitplanungen verzögern sich, wenn geeignete Ausgleichsmaßnahmen fehlen.

Diesbezüglich ist es nicht selbstverständlich, die Ländergrenze zu überschreiten, denn die Länder Brandenburg und Berlin haben unterschiedliche rechtliche und verwaltungstechnische Voraussetzungen. Aber Landschaft macht nicht vor einer Ländergrenze halt, derartige Maßnahmen können in und von den Regionalparks hervorragend genutzt werden für die Landschaftsgestaltung.

Mit Unterstützung des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg e.V. und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen Berlin und unter Mitwirklung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung B-BB hat der Dachverband ein Gutachten zur „Machbarkeit länderübergreifender Kompensation in den stadtnahen Räumen Berlin-Brandenburg“ in Auftrag gegeben an bgmr Landschaftsarchitekten GmbH in Berlin.

Das Ergebnisgutachten ist ein erster Schritt zur Klärung der Frage, welche Anforderungen für den „Austausch“ von Kompensationsmaßnahmen im stadtnahen Raum entstehen.

Ansprechpartner

Dachverband der Regionalparks in Brandenburg und Berlin e.V.

Sibylle Lösch
Tel.: +49 (0)33394 536 0
Mail: s.loesch@regionalpark.de

 

Das Ergebnisgutachten im pdf