Im August 2018 unterzeichneten die beiden Länder Brandenburg und Berlin – vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg bzw. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – die Regionalparkvereinbarung. Planmäßig läuft 2023 die Vereinbarung nach 5 Jahren aus. Die Regionalparks haben in ihrer Entwicklung auch dank der Unterstützung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg einen guten Schritt nach vorn getan.
Nun verstetigen beide Länder ihre Unterstützung für die Entwicklung der Regionalparks in Berlin und dem Berliner Umland: mit den „Fördergrundsätzen für projektbezogene Zuwendungen zur Stärkung der Regionalparkentwicklung“ werden weitere Vorhaben möglich, die den Kriterien der Erhaltung und Entwicklung der Freiräume entsprechen.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit. Projektanträge sollen mit dem Dachverband der Regionalparks, dem jeweiligen Regionalparkträger und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vorabgestimmt werden.